Fresubin PROTEIN Shot

Vollständige Proteinmischung in nur 40ml.


1 Aroma
20 g Protein
80 kcal

Ein schmackhafter Shot oder ein Modul für die Sondenernährung, je nach den Bedürfnissen von Patientinnen oder Patienten.


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Dateiname
fresubin-protein-shot.pdf
Größe
1 MB
Format
pdf
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  • 20 g Protein pro Beutel (40 ml)
  • Kompakte, hochkonzentrierte Proteinversorgung bei geringem Volumen
  • 80 kcal pro Beutel
  • PDCAAS 1 (hohe Proteinqualität)
  • Erfüllt die Empfehlungen der WHO und des Institute of Medicine hinsichtlich Aminosäureprofil und -qualität
  • Laktosearm
  • Glutenfrei
  • Geeignet zur oralen und enteralen Ernährung
  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke

Dosierung
1–2 Beutel pro Tag oder nach ärztlicher Empfehlung / Anweisung eines
Angehörigen der Gesundheitsberufe.
Wichtiger Hinweis:
Nur unter ärztlicher Aufsicht anzuwenden. Nicht als alleinige Nahrungsquelle
geeignet. Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Bei Kindern ≥ 3 Jahre
mit Vorsicht anwenden, entsprechend dem Proteinbedarf auf Grundlage
von Alter, Körpergewicht und Gesundheitszustand. Nicht geeignet bei
Galaktosämie. Nicht zur parenteralen (i.v.) Ernährung!

Anwendungshinweis
Vor Gebrauch gut schütteln

Wichtige Hinweise
Nur unter ärztlicher Aufsicht anzuwenden. Nicht als alleinige Nahrungsquelle
geeignet. Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Bei Kindern ≥ 3 Jahre
mit Vorsicht anwenden, entsprechend dem Proteinbedarf auf Grundlage
von Alter, Körpergewicht und Gesundheitszustand. Nicht geeignet bei
Galaktosämie. Nicht zur parenteralen (i.v.) Ernährung!

Der Fresubin PROTEIN Shot ist in der Geschmacksrichtung Apfel erhältlich.

Apfel: Wasser, hydrolysiertes Rinderkollagen, Molkenproteinisolat (aus Milch),
Säureregulatoren (Zitronensäure, Phosphorsäure, Apfelsäure), L-Leucin, L-Phenylala-
nin, L-Histidin-Hydrochlorid-Monohydrat, L-Valin, L-Methionin, Aromastoffe, Konservie-
rungsstoffe (Kaliumsorbat, Natriumbenzoat), L-Isoleucin, L-Tryptophan, L-Lysin-
Hydrochlorid-Monohydrat, Süssungsmittel (Acesulfam-K, Sucralose), L-Cystein-
Hydrochlorid-Monohydrat, Schaumverhüter (Mono- und Diglyceride von Speisefettsäu-
ren).

Die Kosten für die Trinknahrung und oralen Supplemente werden nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf ärztliche Verordnung hin gemäss Indikationsstellung der GESKES-Richtlinien übernommen.