Ein schmackhafter Shot oder ein Modul für die Sondenernährung, je nach den Bedürfnissen von Patientinnen oder Patienten.
Fresubin PROTEIN Shot
Vollständige Proteinmischung in nur 40ml.
- 20 g Protein pro Beutel (40 ml)
- Kompakte, hochkonzentrierte Proteinversorgung bei geringem Volumen
- 80 kcal pro Beutel
- PDCAAS 1 (hohe Proteinqualität)
- Erfüllt die Empfehlungen der WHO und des Institute of Medicine hinsichtlich Aminosäureprofil und -qualität
- Laktosearm
- Glutenfrei
- Geeignet zur oralen und enteralen Ernährung
- Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
Dosierung
1–2 Beutel pro Tag oder nach ärztlicher Empfehlung / Anweisung eines
Angehörigen der Gesundheitsberufe.
Wichtiger Hinweis:
Nur unter ärztlicher Aufsicht anzuwenden. Nicht als alleinige Nahrungsquelle
geeignet. Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Bei Kindern ≥ 3 Jahre
mit Vorsicht anwenden, entsprechend dem Proteinbedarf auf Grundlage
von Alter, Körpergewicht und Gesundheitszustand. Nicht geeignet bei
Galaktosämie. Nicht zur parenteralen (i.v.) Ernährung!
Anwendungshinweis
Vor Gebrauch gut schütteln
Wichtige Hinweise
Nur unter ärztlicher Aufsicht anzuwenden. Nicht als alleinige Nahrungsquelle
geeignet. Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Bei Kindern ≥ 3 Jahre
mit Vorsicht anwenden, entsprechend dem Proteinbedarf auf Grundlage
von Alter, Körpergewicht und Gesundheitszustand. Nicht geeignet bei
Galaktosämie. Nicht zur parenteralen (i.v.) Ernährung!
Der Fresubin PROTEIN Shot ist in der Geschmacksrichtung Apfel erhältlich.
Apfel: Wasser, hydrolysiertes Rinderkollagen, Molkenproteinisolat (aus Milch),
Säureregulatoren (Zitronensäure, Phosphorsäure, Apfelsäure), L-Leucin, L-Phenylala-
nin, L-Histidin-Hydrochlorid-Monohydrat, L-Valin, L-Methionin, Aromastoffe, Konservie-
rungsstoffe (Kaliumsorbat, Natriumbenzoat), L-Isoleucin, L-Tryptophan, L-Lysin-
Hydrochlorid-Monohydrat, Süssungsmittel (Acesulfam-K, Sucralose), L-Cystein-
Hydrochlorid-Monohydrat, Schaumverhüter (Mono- und Diglyceride von Speisefettsäu-
ren).
Die Kosten für die Trinknahrung und oralen Supplemente werden nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf ärztliche Verordnung hin gemäss Indikationsstellung der GESKES-Richtlinien übernommen.