Gebrauchsfertige Trink- & Sondennahrung mit Ballaststoffen, die auf die Ernährungsbedürfnisse von Patienten mit Nierenerkrankungen ohne Niernersatztherapie (Prädialysepatienten) abgestimmt ist.
Fresubin RENAL
Die spezielle Trinknahrung für Prädialysepatienten
- Energiereich: 400 kcal
- Reduzierter Eiweissgehalt (6 g pro Flasche)
- Elektrolytreduziert
- angepasste/r Mineralstoffzusammensetzung & -gehalt
- Mit Nahrungsfasern
- Glutenfrei
- Laktosearm
- Geeignet als Trink- und Sondennahrung
Dosierung
2-3 Flaschen/Tag zur ergänzenden Ernährung oder ≥ 5 Flaschen/Tag zur ausschliesslichen Ernährung, oder nach ärztlicher Empfehlung.
Anwendungshinweis
Bei Raumtemperatur lagern. Geöffnete Flaschen im Kühlschrank bis zu 24 Stunden haltbar. Vor Gebrauch gut schütteln. Langsam trinken! Verpackung ist nicht mikrowellengeeignet.
Wichtige Hinweise
Nur unter ärztlicher Aufsicht verwenden. Bei Verwendung als Sondennahrung Flussrate beachten. Zur ausschliesslichen Ernährung geeignet. Nicht geeignet für Kinder < 3 Jahren. Bei Kindern < 6 Jahren mit Vorsicht verwenden. Nicht geeignet bei Galaktosämie. Bei Verwendung als Sondennahrung, nicht mit Arzneimitteln mischen. Nicht zur parenteralen (i.v) Ernährung!
Fresubin RENAL ist in der Geschmacksrichtung Vanille in der 200-ml-EasyBottle erhältlich.
Vanille: Wasser, Maltodextrin, Isomaltulose*, pflanzliche Öle (Rapsöl, Sonnenblumenöl), Tapiokadextrin, Milcheiweiss, mittelkettige Triglyceride (MCT), Emulgatoren (E 471, Sojalecithin), Aroma, Natriumcitrat, Fischöl (mit Sojalecithin), Cholinhydrogentartrat, Kaliumchlorid, Kaliumcitrat, Vitamin C, Magnesiumoxid, Myo-lnosit, Taurin, Säureregulator (E 524), l-Carnitin, Eisenpyrophosphat, Zinksulfat, Niacin, Pantothensäure, Manganchlorid, Vitamin E, Vitamin B6, Natriumfluorid, Kupfersulfat, Vitamin B2, Vitamin B1, Beta-Carotin, Folsäure, Vitamin A, Natriumselenit, Biotin, Kaliumjodid, Natriummolybdat, Vitamin K1, Chrom-Chlorid, Vitamin B12, Vitamin D3
*Isomaltulose ist eine Glukose- und Fruktosequelle
Die Kosten für die Trinknahrung und oralen Supplemente werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf ärztliche Verordnung hin gemäss Indikationsstellung der GESKES-Richtlinien übernommen.